Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 6. März 2024 wurde der Gesuchsgegner wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (PBG, SR 745.1) zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt (MI-act. 105 ff.). Nachdem der Gesuchsgegner zu einer zentralen Befragung durch einen Vertreter der äthiopischen Botschaft am 11. September 2024 vorgeladen wurde (MI-act. 110), konnte er am 4. Oktober 2024 als äthiopischer Staatsangehöriger identifiziert werden (MI-act. 116). In der Folge wurden für den Gesuchsgegner Ersatzreisedokumente, gültig bis 14. März 2025, ausgestellt (MI-act. 128).