Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte das vom Gesuchsgegner gestellte Asylgesuch mit Entscheid vom 20. November 2018 ab und wies ihn gleichentags aus der Schweiz weg (MI-act. 25 ff.). Die Ausreisefrist wurde auf den 15. Januar 2019 gesetzt (MI-act. 31). Am 27. Dezember 2018 ist der Asylentscheid mit Wegweisungsverfügung in Rechtskraft erwachsen, womit der Gesuchsgegner die Schweiz definitiv bis am 15. Januar 2019 zu verlassen hatte (MI-act. 31, 35).