Nachdem der Gesuchsgegner ab dem 26. Juni 2024 als unbekannten Aufenthalts galt (MI-act. 45), wurde er am 5. November 2024 im Rahmen des Dublin-Verfahrens von Deutschland in die Schweiz überstellt (MIact. 48 f.). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner als Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Bussen für zwei Tage in den Strafvollzug versetzt und nach seiner Entlassung am 7. November 2024 dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zur Durchführung eines Ausreisegesprächs zugeführt (MI-act. 51, 54, 56).