Am 7. Januar 2021 verstiess der Gesuchsgegner zudem gegen die ihm gegenüber verhängten Gewaltschutzmassnahmen und wurde in der Folge von der Polizei festgenommen (MI-act. 294 ff.). Auch in jüngster Zeit ist der Gesuchsgegner durch Nichteinhaltung der Hausordnung im Justizvollzug weiter disziplinarrechtlich aufgefallen (MI-act. 896).