2. Im vorliegenden Fall wurde das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners mit Entscheid des SEM vom 29. Oktober 2024 abgeschlossen und der Gesuchsgegner erneut aus der Schweiz weggewiesen (MI-act. 919 ff.). Wann dieser Entscheid beim MIKA einging, geht aus den Akten zwar nicht hervor. Da die mündliche Verhandlung jedoch bereits am 31. Oktober 2024, 16.00 Uhr, begann und das Urteil um 16.40 Uhr eröffnet wurde, steht fest, dass die Haftüberprüfungsfrist eingehalten wurde. II. 1. Wurde ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder wurde die betroffene Person mit einer Landesverweisung belegt, kann -6-