Mit Urteil des Bezirksgerichts Q._____ vom 12. Juli 2022 wurde der Gesuchsgegner aufgrund diverser Vergehen und Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Da er zudem wegen mehrerer Katalogtaten verurteilt wurde, für welche gesetzlich eine obligatorische Landesverweisung vorgesehen ist, wurde er überdies für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Obergericht Aargau bestätigte mit Urteil vom 14. Februar 2024 die Haftstrafe und den Landesverweis (MIact. 745). Das Urteil ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 836).