D. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2024 wurde die Anordnung der Haftverlängerung samt den migrationsamtlichen Akten dem amtlichen Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zur allfälligen Stellungnahme bis zum 1. November 2024, 12.00 Uhr (Eingang) zugestellt (act. 11 ff.). -5-