Haftanordnung grundsätzlich nicht hinfällig werden und es ist ihm zumutbar, den Ausgang des Bewilligungsverfahrens im Ausland abzuwarten und zu gegebener Zeit bei der schweizerischen Auslandsvertretung im Heimaltland um eine Einreisebewilligung zwecks Heirat zu ersuchen. Der Wegweisungsvollzug wäre höchstens dann unverhältnismässig, wenn sämtliche für den Eheschluss erforderlichen Papiere vorliegen und ein konkreter Heiratstermin feststehen würde sowie binnen kurzem mit der Erteilung einer (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung zu rechnen wäre (Urteil des Bundesgerichts 2C_481/2017 vom 15. Dezember 2017, Erw. 2.3).