D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 5, act. 26). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 5, act. 26): 1. Die mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 angeordnete Ausschaffungshaft des Gesuchsgegners sei nicht zu bestätigen. 2. Es sei der Gesuchsteller anzuweisen, den Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. -4- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: