Im Januar 2023 korrigierte das SEM aufgrund eines Datenabgleichs mit Interpol Rabat das Geburtsjahr des Gesuchsgegners von 2003 auf 1998 und ersuchte basierend auf den korrigierten Angaben bei den marokkanischen Behörden um dessen Identifizierung (MI-act. 260 ff.). Vom 26. Januar 2023 bis 2. August 2023 befand sich der Gesuchsgegner im Strafvollzug (MI-act. 272 ff., 298 ff.). Mit Verfügung vom 15. März 2023 wurde gegen den Gesuchsgegner eine Ausgrenzung aus dem Gebiet der Stadt Aarau angeordnet (MI-act. 286 ff.), welche dieser in der Folge wiederholt missachtete. -3-