Darüber hinaus missachtete er wiederholt die verfügte Eingrenzung auf das Kantonsgebiet, weshalb er mehrfach bestraft wurde. Zudem wurde er wegen Gewalt und Drohungen gegen Beamte, Körperverletzungen, Betäubungsmitteldelikten, Diebstählen und weiteren Delikten strafrechtlich verurteilt (MI-act. 94 ff., 327 ff.). Letztmals verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Strafbefehl vom 21. Dezember 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 170 Tagen, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 30.- und einer Busse (MIact. 331).