Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 17. Oktober 2023 durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wird bis zum 28. Dezember 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltliche Rechtsverbeiständung wird abgewiesen. 4. Es werden keine Kosten auferlegt. - 13 - 5. Es werden keine Parteikosten ersetzt.