2.2. Zu prüfen ist weiter, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid oder eine erstinstanzliche Landesverweisung vorliegt. Wie bereits mit Urteil betreffend Anordnung der Durchsetzungshaft vom 1. Juni 2023 festgestellt wurde, liegt mit dem Entscheid des SEM vom -7-