2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 28. Oktober 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (Urteil des Verwaltungsgerichts WPR.2023.73 vom 21. August 2023; MI-act. 532 ff.). Am 17. Oktober 2023 ordnete das MIKA eine Haftverlängerung an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs verzichtete der Gesuchsgegner durch seine Rechtsvertreterin auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (MI-act. 551). Die heutige Überprüfung erfolgt daher ohne Befragung des Gesuchsgegners, gestützt auf die Akten, und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.