2. Eventualiter sei der Verfügung betreffend die Verlängerung der Durchsetzungshaft des Migrationsamts Aargau aufzuheben und gegenüber dem Gesuchsgegner eine Eingrenzung auf das Gebiet des Kanton Aargaus sowie die Pflicht zu verfügen, sich regelmässig beim Migrationsamt des Kanton Aargau zu melden. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchstellers bzw. der Staatskasse. Zudem wurde folgender verfahrensrechtliche Antrag gestellt: