Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass über die Haftverlängerung aufgrund der Akten entschieden werde, wenn innert Frist keine Stellungnahme eingehe. Die Rechtsvertreterin reichte am 23. Oktober 2023, 09.18 Uhr, eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge: 1. Es sei die Verfügung des Migrationsamts des Kantons Aargau auf Verlängerung der Durchsetzungshaft vom 17. Oktober 2023 aufzuheben und der Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen.