C. Im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs überliess der Gesuchsgegner die Entscheidung über eine Durchführung einer mündlichen Verhandlung der selbstgewählten Rechtsvertreterin, welche angab, es werde auf die mündliche Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Verlängerung der Durchsetzungshaft verzichtet (MIact. 551). D. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 wurde die Anordnung der Haftverlängerung samt den migrationsamtlichen Akten der Rechtsvertreterin des Gesuchsgegners zur allfälligen Stellungnahme bis zum 23. Oktober 2023, 10.00 Uhr (Eingang), zugestellt (act. 4 ff.). -5-