Vorliegend ist das SEM zudem – entgegen der Auffassung des Rechtsvertreters – in der Zwischenzeit nicht völlig untätig geblieben. So hat es die Schweizer Vertretung in Dakar beauftragt, den Identifizierungsantrag vor Ort weiterzuverfolgen (MI-act. 627 f.). Eine Identifikationsanfrage bei den senegalesischen Behörden ist zudem hängig (MI-act. 628), weshalb mit einem baldigen Ergebnis gerechnet werden kann. Festzuhalten ist aber, dass es in der Verantwortung des MIKA liegt, inskünftig genauer darzulegen, weshalb eine hängige Anfrage nach Ablauf von zwei Monaten nicht moniert wurde.