Mit E-Mail vom 8. September 2023 teilte das SEM auf Nachfrage des MIKA sodann mit, dass noch keine Rückmeldung der senegalesischen Behörden eingegangen sei und dass derartige Verifikationen zwei bis drei Monate dauern könnten (MI-act. 628). Der Antrag könne deshalb noch nicht moniert werden. Anlässlich der heutigen Verhandlung gab der Vertreter des Gesuchstellers zudem an, dass ein Flug gebucht werden könne, sobald die Identität des Gesuchsgegners feststehe. Es seien sämtliche Vollzugsstufen möglich (Protokoll S. 5, act. 28). Weitere Anzeichen, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden, sind keine ersichtlich.