B. Am 6. Oktober 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend die Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 630 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde -7- dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Die Ausschaffungshaft wird gestützt auf Art. 76 AIG und Art. 79 AIG für drei Monate bis zum 20. Januar 2024, 12.00 Uhr, verlängert.