Mit Schreiben vom 28. Juli 2023 stellte das SEM erneut einen Identifizierungsantrag bei den senegalesischen Behörden (MI-act. 610 f.). Am 8. September 2023 teilte das SEM dem MIKA auf Anfrage mit, dass noch keine Rückmeldung seitens der senegalischen Behörden vorliege und dass solche Verifikationen meistens viel Zeit in Anspruch nehmen würden. Es sei zudem die Schweizer Botschaft in Dakar beauftragt worden, den Identifizierungsantrag vor Ort weiterzuverfolgen (MI-act. 627 f.).