Anlässlich eines Gespräches vom 17. Juli 2023 informierte das MIKA den Gesuchsgegner, seine Identität sei aufgrund von Ermittlungen nun bekannt. Die schweizerischen Behörden würden deshalb beabsichtigen, seine Identität zu ändern, weshalb ihm das MIKA diesbezüglich in einigen Tagen das rechtliche Gehör gewähren werde. Weiter wurde dem Gesuchsgegner erklärt, es könne für ihn aufgrund der Kopien der senegalesischen Identitätskarte ein Reisedokument ausgestellt werden (MI-act. 588).