Am 13. Juli 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, Abklärungen der schweizerischen Vertretung in Dakar hätten ergeben, der Gesuchsgegner -6- heisse in Wahrheit A._____, sei am [***] geboren und senegalesischer Staatsangehöriger. Zudem stellte das SEM dem MIKA eine Kopie eines abgelaufenen senegalesischen Passes bzw. einer abgelaufenen senegalesischen Identitätskarte des Gesuchsgegners zu (MI-act. 582 ff.).