Am 9. Mai 2023 ersuchte das MIKA das SEM den hängigen Antrag betreffend die Identifizierung des Gesuchsgegners bei den malischen Behörden zu monieren und zudem die Schwester des Gesuchsgegners zu kontaktieren, um diese im Zusammenhang mit dessen Identität zu befragen bzw. zur Mitwirkung aufzufordern (MI-act. 541). Am 12. Mai 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, es werde ein Schreiben an die malischen Behörden betreffend den Identifizierungsantrag richten und zudem die Anfrage bezüglich den Anruf an die Schwester des Gesuchsgegners der Vertretung in Dakar weiterleiten. Eine diesbezügliche Antwort bis am 18. Mai 2023 sei jedoch nicht realistisch (MI-act. 542).