Mit Urteil vom 14. August 2023 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Gesuchsgegners ab, womit der Asylentscheid vom 13. Juli 2022 in Rechtskraft erwuchs (MI-act. 24 ff.). In der Folge setzte das SEM am 17. August 2023 eine neue Ausreisefrist bis zum 14. September 2023 an (MI-act. 41). Einer Vorladung ins Amt für Migration und Integration (MIKA) folgend, gab der Gesuchsgegner anlässlich des Ausreisegesprächs vom 11. September 2023 an, ein Gesuch um Ehevorbereitung beim Zivilstandsamt Menziken eingereicht zu haben (MI-act. 47). Des Weiteren sei er nicht bereit, in die Türkei zurückzukehren (MI-act. 48).