Zur Regelung der Ausreisemodalitäten wurde der Gesuchsgegner mit Schreiben vom 22. August 2023 ins Amt für Migration und Integration (MIKA) vorgeladen (MI-act. 75). Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 8. September 2023 gab er im Wesentlichen an, nicht in die Türkei zurückkehren zu wollen, grundsätzlich gesund zu sein und im Juni 2023 ein Ehevorbereitungsgesuch eingereicht zu haben (MI-act. 80 ff.).