6. Das MIKA ordnete die Ausschaffungshaft für drei Monate an. Nachdem die griechischen Behörden der Rückübernahme des Gesuchsgegners aber bereits zugestimmt haben (MI-act. 13) und gemäss Angaben des MIKA in der Regel innert 15 Arbeitstagen nach Vorliegen einer Flugbuchung mit der Rückführung gerechnet werden kann (Protokoll S. 3, act. 27), ist die beantragte Haftdauer zu lange und nicht verhältnismässig. Unter diesen Umständen ist es angezeigt, die Haft nur bis zum 17. März 2023, 12.00 Uhr, zu bestätigen.