Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC am 10. Dezember 2021 ergeben hatte, dass der Gesuchsgegner in Griechenland, Italien und Frankreich als Asylsuchender registriert ist (MI-act. 15), ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 13. Dezember 2021 die griechischen Behörden um Rückübernahme (MI-act. 13). Diese stimmten der Rückübernahme des Gesuchsgegners mit Schreiben vom 15. Dezember 2021 zu (MI-act. 13).