Durch die Analyse des kurzen Gesprächs habe aber festgestellt werden können, dass die verwendete Sprache des Gesuchsgegners auf einen nordägyptischen Dialekt hindeute (MI-act. 802). Darüber hinaus gab das MIKA anlässlich der heutigen Verhandlung an, dass Abklärungen mit dem neuen ägyptischen Konsul hängig seien und auch ein Termin demnächst möglich wäre (Protokoll S. 4, act. 27). Weiter seien auch sämtliche Vollzugsmöglichkeiten wie DEPU und DEPA-Flüge gegeben (Protokoll S. 4, act. 27), womit einer Ausschaffung grundsätzlich nichts im Weg stehen würde.