Holland oder Italien gehen zu wollen. Eine Rückkehr nach Ägypten könne er sich nicht vorstellen (MI-act. 781). Bezüglich der Identitätsabklärung ist ferner festzuhalten, dass bereits am 2. Juni 2022 ein konsularisches Gespräch in der ägyptischen Botschaft stattgefunden hat, wobei sich der Gesuchsgegner nicht kooperativ verhalten habe, weshalb vom ägyptischen Konsul einzig angegeben wurde, dass es sich um einen ägyptischen Staatsangehörigen handeln könnte (MI-act. 740). Ebenso wurde am 28. Juni 2023 eine telefonische Lingua-Sprachanalyse durchgeführt, wobei der Gesuchsgegner nach zweieinhalb Minuten aufgelegt habe, weshalb wiederum eine zielführende Auswertung noch nicht stattfinden konnte.