Mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 17. November 2022 wurde der Gesuchsgegner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und gleichzeitig für sieben Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 760 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs vom 4. Oktober 2023 betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gab der Gesuchsgegner im Wesentlichen an, er wolle nicht nach Ägypten zurückkehren (MIact. 822 ff.)