Ab dem 12. Mai 2014 befand sich der Gesuchsgegner erneut in Untersuchungshaft (MI-act. 367 ff.) und nach Bestätigung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau per 20. August 2014 im vorzeitigen Strafvollzug (MI-act. 400 ff.). Mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau wurde der Gesuchsgegner zudem zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (MI-act. 409 ff.). Anlässlich eines Ausreisegesprächs beim Amt für Migration und Integration (MIKA) am 17. November 2016 gab der Gesuchsgegner an, er heisse in Wahrheit A._____, geb. [...] und stamme aus Ägypten (MI-act. 459 ff.).