Die Vertreterin des Gesuchsgegners bringt vor, dass aufgrund der mehrmals verschobenen Counselings nicht mit gutem Gewissen davon ausgegangen werden könne, dass die Ausschaffung nach Algerien vollzogen werden könne. Diesen Ausführungen kann soweit nicht gefolgt werden, als dass ein weiteres Counseling per Ende Oktober 2023 angesetzt ist und Stand der heutigen Verhandlung – ausser den vergangenen Absagen – nichts darauf hindeutet, wonach dieses Counseling ebenfalls abgesagt werden müsste. Das MIKA hat denn auch eine mündliche Bestätigung des SEM, wonach sich der Gesuchsgegner auf der Liste für das nächste Counseling befindet (MI-act. 394).