Das SEM stellte beim algerischen Konsulat einen Antrag auf Abklärung der Identität des Gesuchsgegners (MI-act. 242 f.). Ab dem 15. Juni 2022 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 266). Der Gesuchsgegner wurde am 29. Mai 2023 von der KAPO Tessin verhaftet (MI-act. 300 f.). Daraufhin trat der Gesuchsgegner in den Strafvollzug im Kanton Zürich ein und verbüsste eine Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafe von 193 Tagen (MI-act. 359 ff.). Der Gesuchsgegner erwirkte im Zeitraum vom 21. April 2021 bis zum 12. Juli 2023 mehrere Strafbefehle gegen sich (MI-act. 113, 207, 261, 297, 341).