Auf dringenden Tatverdacht des Fahrzeugaufbruchs und des Diebstahls hin wurde der Gesuchsgegner am 1. Oktober 2022 von der Kantonspolizei Aargau verhaftet und in Untersuchungshaft genommen (MI-act. 1 ff.). Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 5. Oktober 2022 wurde die Untersuchungshaft zunächst bis zum 31. Dezember 2022 bestätigt und anschliessend bis zum 31. März 2023 verlängert (MI-act. 4 ff.).