6.2. Im vorliegenden Fall befindet sich die Gesuchsgegner mit Ablauf der bewilligten Haft bereits seit drei Monaten in ausländerrechtlicher Haft im Sinne von Art. 75 – 78 AIG (Ausschaffungshaft 10. Juli 2023 – 9. Oktober 2023). -8- Die sechsmonatige Frist wird damit am 9. Januar 2024 enden.