2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 9. Oktober2023, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.55 vom 12. Juli 2023; MI-act. 387 ff.). Das MIKA ordnete am 2. Oktober 2023 eine Haftverlängerung um weitere drei Monate an (act. 1 ff.). Im Anschluss an das rechtliche Gehör verzichtete der Gesuchsgegner auf eine mündliche Haftüberprüfung (MI-act. 457, 460). Die heutige Überprüfung der Haftverlängerung erfolgt somit ohne mündliche Verhandlung und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.