2. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Das Haftentlassungsgesuch wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten auferlegt. 3. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchstellers seine detaillierte Kostennote einzureichen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten