2. Vorliegend stellte der Gesuchsteller am 26. September 2023 sein erstes Haftentlassungsgesuch, welches am folgenden Tag vom MIKA an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wurde (act. 1 ff.). Am 29. September 2023 ging die Stellungnahme des MIKA beim Verwaltungsgericht ein (act. 7 f.). Die mündliche Verhandlung betreffend Haftentlassung fand am 3. Oktober 2023 statt. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme (vier Arbeitstage; § 15 Abs. 2 EGAR) und die Frist zur Durchführung einer Verhandlung (acht Arbeitstage; Art. 80 Abs. 5 AIG) wurden damit eingehalten. -5-