Nachdem die sri-lankischen Behörden den Gesuchsteller als sri-lankischen Staatsangehörigen anerkannt hatten (MI-act. 84), meldete das MIKA den Gesuchsteller am 19. Juni 2023 für einen Linienflug nach Colombo an (MIact. 86 ff.). Am darauffolgenden Tag bestätigte das SEM eine Flugbuchung per 21. Juli 2023 (MI-act. 89 ff.). Hierauf stellten die sri-lankischen Behörden für den Gesuchsgegner ein Ersatzreisedokument, gültig bis am 17. Dezember 2023, aus (MI-act. 95).