Sowohl im Rahmen des Ausreisegesprächs als auch anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Haft im Dublin-Verfahren vom 25. September 2023 äusserte sich die Gesuchsgegnerin gegenüber dem MIKA mehrfach dahingehend, sie sei nicht bereit, die Schweiz Richtung Kroatien zu verlassen. In der mehrfach geäusserten, konstanten Weigerung der Ausreisepflicht nachzukommen, ist – entgegen der Auffassung ihres Rechtsvertreters – ein klares Anzeichen dafür zu erkennen, dass sich die Gesuchsgegnerin der -7-