3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Zentralgefängnis Lenzburg. -3- C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Haft unterzeichnete die Gesuchsgegnerin eine Erklärung, wonach sie eine richterliche Haftüberprüfung wünsche (MI-act. 112).