Mit Entscheid vom 23. August 2023 trat das SEM auf das Asylgesuch der Gesuchsgegnerin nicht ein, wies sie nach Kroatien weg, ordnete an, sie habe die Schweiz bis am Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 66 ff.). Der Entscheid erwuchs am 8. September 2023 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 87). Auf Vorladung hin erschien die Gesuchsgegnerin am 25. September 2023, 10.00 Uhr, für ein Ausreisegespräch auf der Amtsstelle des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) (MI-act. 89 f., 98). Dabei gab sie gegenüber dem MIKA an, nicht freiwillig nach Kroatien zurückkehren zu wollen (MI-act. 98 ff.).