A. Die Gesuchsgegnerin reiste eigenen Angaben zufolge am 15. Februar 2023 illegal in die Schweiz und reichte am 16. Februar 2023 ein Asylgesuch ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 45). Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ergeben hatte, dass die Gesuchsgegnerin in Slowenien und Kroatien als Asylsuchende registriert ist (MI-act. 39), ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die kroatischen und slowenischen Behörden am 17. April 2023 um Rückübernahme der Gesuchsgegnerin (MI-act. 57 ff.). Die kroatischen Behörden stimmten der Rückübernahme am 1. Mai 2023 zu (MI-act. 46).