3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien im Anschluss an die Verhandlung per E-Mail zugestellt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 21. September 2023 angeordnete Vorbereitungshaft wird bis zum 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Nach Vorliegen des Entscheides auf das Gesuch vom 6. September 2023 (Mehrfachasylgesuch) wird die Vorbereitungshaft gestützt auf Art. 75 AIG als Ausschaffungshaft nach Art. 76 AIG weitergeführt, sofern das Mehrfachasylgesuch abgelehnt wird.