6.3. Das MIKA ordnete mit Verfügung vom 21. September 2023 eine Vorbereitungshaft, und nach Vorliegen des Entscheides des SEM auf das Mehrfachasylgesuch, eine Weiterführung der Vorbereitungshaft als Ausschaffungshaft nach Art. 76 AIG, um drei Monate, d.h. bis zum 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr, an. Nachdem die Dauer von sechs Monaten bereits überschritten ist, müssen vorliegend die Voraussetzungen von Art. 79 Abs. 2 AIG erfüllt sein.