3. Die Vorbereitungshaft nach Art. 75 AIG begann am 21. September 2023, 15.40 Uhr. Sie wird für drei Monate bis zum 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 4. Die am 27. Juli 2023 bis am 11. Oktober 2023 angeordnete Durchsetzungshaft wird beendet. 5. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.