B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 21. September 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Vorbereitungshaft mit anschliessender Ausschaffungshaft gewährt (MIact. 778 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1 f.): 1. Es wird eine Vorbereitungshaft angeordnet. 2. Nach Vorliegen des Entscheides auf das Gesuch vom 6. September 2023 (Mehrfachgesuch) wird die Vorbereitungshaft gestützt auf Art. 75 AIG als Ausschaffungshaft nach Art. 76 AIG weitergeführt.