Mit E-Mail vom 18. November 2022 orientierte das HEKS das MIKA über das beim SEM eingereichte Asyl- und Haftentlassungsgesuch (MIact. 161). Das MIKA übermittelte das Haftentlassungsgesuch dem Verwaltungsgericht mit dem Antrag auf Abweisung (MI-act. 166). Mit Urteil vom 22. November 2022 trat der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts auf das Gesuch nicht ein (WPR.2022.84; MI-act. 168 ff.).