2. Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner am 13. September 2023, 14.00 Uhr, aus dem Strafvollzug dem MIKA zugeführt. Im Anschluss an die Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft ordnete das MIKA eine Ausschaffungshaft ab dem 17. September 2023, 07.00 Uhr, d.h. auf den Zeitpunkt der Entlassung aus dem Strafvollzug, an. Die mündliche Verhandlung begann am 18. September 2023, 11.05 Uhr; das Urteil wurde um 11.30 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden seit der rein ausländerrechtlich motivierten Anhaltung. -5-